KUL'TOUR

Statuten

1. Name und Sitz

Unter der Bezeichnung „KUL’TOUR“ besteht ein Verein i.S. der Art. 60 ff. ZGB.
Er hat seinen Sitz in Gipf-Oberfrick.

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Veranstaltung von kulturellen Anlässen in Zusammenarbeit mit Gipf-Oberfricker Gewerbetreibenden. Er ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein.

4. Finanzielle Mittel, Haftung

  1. Dem Verein stehen die Mitgliederbeiträge und Spenden Dritter zur Verfügung.
  2. Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird von der Vereinsversammlung festgesetzt. Er darf CHF 100.—  nicht übersteigen.
  3. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5. Organisation

Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung. Sie wählt den Vorstand, der aus mindestens 3 Mitgliedern besteht (Präsident/in, Aktuar/in und Kassier/in). 

Der Vorstand konstituiert sich selber. Jedes Vorstandsmitglied zeichnet kollektiv zu zweien.

6. Subsidiäres Recht

Enthalten diese Statuten keine abweichenden Bestimmungen, gelten die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 ff).