1. Name und Sitz
Unter der Bezeichnung „KUL’TOUR“ besteht ein Verein i.S. der Art. 60 ff. ZGB.
Er hat seinen Sitz in Gipf-Oberfrick.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Veranstaltung von kulturellen Anlässen in Zusammenarbeit mit Gipf-Oberfricker Gewerbetreibenden. Er ist politisch und konfessionell neutral.
3. Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein.
4. Finanzielle Mittel, Haftung
- Dem Verein stehen die Mitgliederbeiträge und Spenden Dritter zur Verfügung.
- Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird von der Vereinsversammlung festgesetzt. Er darf CHF 100.— nicht übersteigen.
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
5. Organisation
Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung. Sie wählt den Vorstand, der aus mindestens 3 Mitgliedern besteht (Präsident/in, Aktuar/in und Kassier/in).
Der Vorstand konstituiert sich selber. Jedes Vorstandsmitglied zeichnet kollektiv zu zweien.
6. Subsidiäres Recht
Enthalten diese Statuten keine abweichenden Bestimmungen, gelten die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 ff).